Europäische Zusammenarbeit
Kooperation mit dem Europäischen Patentamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
Das DPMA arbeitet auf europäischer Ebene mit dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) zusammen.
Europäisches Patentamt
Das Europäische Patentamt in München prüft und erteilt Europäische Patente. Nach der Erteilung zerfällt das Europäische Patent in einzelne nationale Schutzrechte ("Europäisches Bündelpatent"). Man kann also mit einer Patentanmeldung Patentschutz für bis zu 39 europäische Staaten erhalten. Grundlage hierfür ist das Europäische Patentübereinkommen, dem derzeit 36 Mitgliedstaaten angehören. Das Europäische Patentamt zählt rund 6.500 Mitarbeiter.
Als Mitglied der deutschen Delegation im Verwaltungsrat und verschiedener Gremien sowie Arbeitsgruppen der Europäischen Patentorganisation wirkt das DPMA entscheidend an der Gestaltung des europäischen Patentsystems mit.
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) erteilt und verwaltet Gemeinschaftsmarken und -geschmacksmuster. Die Gemeinschaftsmarke und das Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewähren ihrem Inhaber ein in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitlich geltendes Recht.
Das Harmonisierungsamt ist eine EU-Agentur mit rund 700 Mitarbeitern. Das Amt finanziert sich bereits seit dem zweiten Jahr seines Bestehens selbst.
Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, also auch Deutschlands, arbeiten im Verwaltungsrat und im Haushaltsausschuss des Harmonisierungsamtes zusammen.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 17.11.2009