Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt im Technischen Informationszentrum Berlin zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine Hausarbeiter/Hausarbeiterin und Kraftfahrer/Kraftfahrerin ein.
Die Stelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der/die erfolgreiche Bewerber/Bewerberin wird überwiegend mit Hausarbeitertätigkeiten betraut und ergänzend zu Kraftfahrertätigkeiten herangezogen. Die Vergütung entspricht der Entgeltgruppe 2 des TVöD (Lohngruppe 1, Fallgruppe 1.1. MTArb).
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Die Bewerber/Bewerberinnen müssen über einen Berufsabschluss in einem Handwerks- oder Verwaltungsberuf sowie über handwerkliches Geschick und über eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 bzw. Klasse B verfügen.
Darüber hinaus wird zwingend vorausgesetzt:
Nicht vorausgesetzt, jedoch von Vorteil ist der Besitz eines Personenbeförderungsscheins.
Die einschlägigen Vorgaben des Bundesgleichstellungsgesetzes, des Sozialgesetzbuches IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) finden auf die Bewerberauswahl Anwendung. Von Schwerbehinderten wird jedoch ein für die Tätigkeit notwendiges Maß an körperlicher Eignung erwartet.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 16. April 2010 an:
Deutsches Patent- und Markenamt
Referat 4.1.4.
Goethestraße 1
07743 Jena
© 2009 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 29.03.2010