Die Erweiterung der Widerspruchsgründe gilt nur für Widersprüche, die sich gegen Markeneintragungen richten, deren Anmeldung ab 1.10.2009 eingereicht wird, § 165 Abs. 2 MarkenG n.F.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 14.06.2010
Auskunftsstellen unter 089/2195-3402
Wichtiger Hinweis: Bitte schicken Sie uns Ihre Markenanmeldung nicht per E-Mail!
Eine rechtswirksame Anmeldung ist nur per Post, per Telefax, mit DPMAdirekt oder persönlich möglich, siehe Kontakt!