| Gebührenart | Euro |
|---|---|
| Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
| Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 Euro |
| Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
| Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
| Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
| Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
| Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
| Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
| Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen. Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragsstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heisst, die Anmeldegebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro. Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. |
|
Die Gebühren können Sie wie folgt zahlen:
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 17.11.2009