Das Patent verleiht dem Erfinder das Recht, anderen die gewerbliche Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Das heisst, der Erfinder kann die patentierte Erfindung selbst verwerten oder Lizenzen vergeben. Mit einer Lizenz überträgt er einem anderen die Verwertung, im Gegenzug erhält er Lizenzgebühren.
Hier setzt RALF - der Rechtsstands-Auskunft und Lizenzförderungsdienst - des DPMA an. RALF informiert über geschützte Erfindungen, für die die Möglichkeit der Lizenznahme besteht.
RALF unterstützt
und leistet damit einen Beitrag zum Technologietransfer.
Sie können die Lizenzinformationen online im Patent- und Gebrauchsmusterregister in DPINFO recherchieren.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 17.11.2009