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Geschichte der IPC

Chronologische Entwicklung

Hier erhalten Sie eine grobe Übersicht der wichtigsten Entwicklungsschritte der Patentklassifikationssysteme auf der Weg zur geltenden Internationalen Patentklassifikation (IPC).

1883

  • "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums"
    • Zusammenarbeit mehrerer Nationen auf dem Gebiet des Patentwesens
    • immer noch gültig: derzeit 173 Mitgliedstaaten
    • Klassifikationsprobleme erkannt.

1904

  • "Vereinigte Internationale Büros zum Schutz Geistigen Eigentums" (BIRPI) werden gegründet
    • ein Vorgänger der heutigen WIPO, s.u.
    • erster Vorschlag für eine einheitliche internationale Klassifikation von Patenten
    • gescheitert, da sich die Technik in den beteiligten Staaten unterschiedlich entwickelte

1920

  • Zusammenkunft der nationalen Patentämter in Bern : "Réunion technique"
    • weiterer Vorschlag für eine einheitliche internationale Klassifikation von Patenten
    • gescheitert, da sich die Technik in den beteiligten Staaten unterschiedlich entwickelte

1951

  • "Sachverständigen-Ausschuss für Patente" des Europarats (gegründet 1949) beschließt
    • das Internationale Patentklassifikationssystem (IPC) basierend auf einer Kombination von funktions- und anwendungsorientierten Aspekten

1952

  • Der Europarat gründet einen Unterausschuss für Klassifikation.

1954

  • Der Europarat beschließt das Europäische Übereinkommen über die Internationale Patentklassifikation.
    • Revisionen werden durch den Sachverständigenausschuss für Patente des Europarats gebilligt.
    • Der Direktor der BIRPI gibt diese Revisionen öffentlich bekannt.
    • Erste Grobeinteilung: 8 Sektionen, 103 Klassen und 594 Unterklassen

1954 - 1967

  • Die Feineinteilung der IPC wird eingeführt
    • Unterteilung der Unterklassen in Haupt- und Untergruppen

1955

  • Europäisches Übereinkommen über die IPC tritt in 15 Mitgliedsländern in Kraft
    • IPC wird dort als Haupt- oder als Zweitklassifikationssystem benutzt.
    • Die Patentdokumente werden mit vollständigen Symbolen der Feineinteilung versehen.
    • Die IPC-Regeln allein sind für die Benutzung und Auslegung des Systems bindend.

1961

  • Übernahme der IPC durch die Comecon-Staaten (Konferenz in Budapest)
    • US und JP bekunden ihre Absicht, die IPC zu benutzen

1968

  • Erste Druckausgabe der IPC

1969

  • Gemeinsame Verwaltung der IPC durch BIRPI und Europarat
    • Gründung eines Ausschusses zur Verwaltung und Revision der IPC

1971

  • "Straßburger Abkommen"
    • IPC wird am 24. März in den weltweiten Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft gestellt.
    • Die Mitgliedschaft bringt für Staaten verschiedene Rechte und Pflichten mit sich.
    • Das wichtigste Recht ist das Recht, an der ständigen Verbesserung mitzuwirken.
    • Die Verbesserung (Revision) wird durch einen Sachverständigenausschuss durchgeführt, in dem jeder Mitgliedsstaat vertreten ist.
    • Die wichtigste Verpflichtung ist, die Klassifikation anzuwenden, d.h. die IPC-Symbole auf jedem veröffentlichten Patentdokument der nationalen Patentämter anzugeben.
    • Der IPC-Text kann aus den offiziellen Sprachen Englisch und Französisch in andere Sprachen übersetzt werden.
    • Ein Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft kann Mitglied des Abkommens von 1971 werden.

1975

  • "Straßburger Abkommen" tritt in Kraft
    • Abkommen auch heute noch gültig: derzeit 60 Mitgliedstaaten.
    • Mit dem Ende der Übergangszeit (1969-1975) endete die Zuständigkeit des Europarats.
    • Die Verwaltung der IPC geht von BIRPI auf die Nachfolgeorganisation WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, französisch OMPI, derzeit 184 Mitgliedsländer) über.
    • Die alte deutsche Patentklassifikation DPK wird von September 1968 bis Dezember 1974 durch die IPC ersetzt (in diesem Zeitraum wurden die IPC-Klassifikationssymbole ergänzend zur DPK vergeben).

ab 1975

  • Patentdokumente werden nach der jeweils gültigen Fassung der IPC klassifiziert bzw. reklassifiziert.

1999-2005

  • Reform der IPC
  • Schaffung von zwei Ebenen:
    • Basisversion ("Core Level IPC")
    • Vollversion ("Advanced Level IPC"), Verfeinerung der Basisversion
    • Die Basisversion enthält ca. 30% der Stellen der Vollversion und umfasst IPC-Stellen bis zur Hauptgruppe, vereinzelt auch bis zu 4-Punkt-Untergruppe.
    • Grundlegender Aufbau und Struktur der IPC werden durch die Reform nicht geändert.
    • Nur wenige, insbesondere kleine Patentämter klassifizieren ihre Patentdokumente nach der Basisversion.


Es gab seitdem mehrere IPC-Revisionen - Informationen über die letzten Revisionen und die derzeit gültige IPC-Version finden Sie hier.

© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 17.11.2009