Geschichte der IPC
Chronologische Entwicklung
Hier erhalten Sie eine grobe Übersicht der wichtigsten Entwicklungsschritte der Patentklassifikationssysteme auf der Weg zur geltenden Internationalen Patentklassifikation (IPC).
1883
- "Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums"
- Zusammenarbeit mehrerer Nationen auf dem Gebiet des Patentwesens
- immer noch gültig: derzeit 173 Mitgliedstaaten
- Klassifikationsprobleme erkannt.
1904
- "Vereinigte Internationale Büros zum Schutz Geistigen Eigentums" (BIRPI) werden gegründet
- ein Vorgänger der heutigen WIPO, s.u.
- erster Vorschlag für eine einheitliche internationale Klassifikation von Patenten
- gescheitert, da sich die Technik in den beteiligten Staaten unterschiedlich entwickelte
1920
- Zusammenkunft der nationalen Patentämter in Bern : "Réunion technique"
- weiterer Vorschlag für eine einheitliche internationale Klassifikation von Patenten
- gescheitert, da sich die Technik in den beteiligten Staaten unterschiedlich entwickelte
1951
- "Sachverständigen-Ausschuss für Patente" des Europarats (gegründet 1949) beschließt
- das Internationale Patentklassifikationssystem (IPC) basierend auf einer Kombination von funktions- und anwendungsorientierten Aspekten
1952
- Der Europarat gründet einen Unterausschuss für Klassifikation.
1954
- Der Europarat beschließt das Europäische Übereinkommen über die Internationale Patentklassifikation.
- Revisionen werden durch den Sachverständigenausschuss für Patente des Europarats gebilligt.
- Der Direktor der BIRPI gibt diese Revisionen öffentlich bekannt.
- Erste Grobeinteilung: 8 Sektionen, 103 Klassen und 594 Unterklassen
1954 - 1967
- Die Feineinteilung der IPC wird eingeführt
- Unterteilung der Unterklassen in Haupt- und Untergruppen
1955
- Europäisches Übereinkommen über die IPC tritt in 15 Mitgliedsländern in Kraft
- IPC wird dort als Haupt- oder als Zweitklassifikationssystem benutzt.
- Die Patentdokumente werden mit vollständigen Symbolen der Feineinteilung versehen.
- Die IPC-Regeln allein sind für die Benutzung und Auslegung des Systems bindend.
1961
- Übernahme der IPC durch die Comecon-Staaten (Konferenz in Budapest)
- US und JP bekunden ihre Absicht, die IPC zu benutzen
1968
- Erste Druckausgabe der IPC
1969
- Gemeinsame Verwaltung der IPC durch BIRPI und Europarat
- Gründung eines Ausschusses zur Verwaltung und Revision der IPC
1971
- "Straßburger Abkommen"
- IPC wird am 24. März in den weltweiten Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft gestellt.
- Die Mitgliedschaft bringt für Staaten verschiedene Rechte und Pflichten mit sich.
- Das wichtigste Recht ist das Recht, an der ständigen Verbesserung mitzuwirken.
- Die Verbesserung (Revision) wird durch einen Sachverständigenausschuss durchgeführt, in dem jeder Mitgliedsstaat vertreten ist.
- Die wichtigste Verpflichtung ist, die Klassifikation anzuwenden, d.h. die IPC-Symbole auf jedem veröffentlichten Patentdokument der nationalen Patentämter anzugeben.
- Der IPC-Text kann aus den offiziellen Sprachen Englisch und Französisch in andere Sprachen übersetzt werden.
- Ein Mitglied der Pariser Verbandsübereinkunft kann Mitglied des Abkommens von 1971 werden.
1975
- "Straßburger Abkommen" tritt in Kraft
- Abkommen auch heute noch gültig: derzeit 60 Mitgliedstaaten.
- Mit dem Ende der Übergangszeit (1969-1975) endete die Zuständigkeit des Europarats.
- Die Verwaltung der IPC geht von BIRPI auf die Nachfolgeorganisation WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf, französisch OMPI, derzeit 184 Mitgliedsländer) über.
- Die alte deutsche Patentklassifikation DPK wird von September 1968 bis Dezember 1974 durch die IPC ersetzt (in diesem Zeitraum wurden die IPC-Klassifikationssymbole ergänzend zur DPK vergeben).
ab 1975
- Patentdokumente werden nach der jeweils gültigen Fassung der IPC klassifiziert bzw. reklassifiziert.
1999-2005
- Reform der IPC
- Schaffung von zwei Ebenen:
- Basisversion ("Core Level IPC")
- Vollversion ("Advanced Level IPC"), Verfeinerung der Basisversion
- Die Basisversion enthält ca. 30% der Stellen der Vollversion und umfasst IPC-Stellen bis zur Hauptgruppe, vereinzelt auch bis zu 4-Punkt-Untergruppe.
- Grundlegender Aufbau und Struktur der IPC werden durch die Reform nicht geändert.
- Nur wenige, insbesondere kleine Patentämter klassifizieren ihre Patentdokumente nach der Basisversion.
Es gab seitdem mehrere IPC-Revisionen - Informationen über die letzten Revisionen und die derzeit gültige IPC-Version finden Sie hier.
© 2010 Deutsches Patent- und Markenamt | Stand vom 17.11.2009